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Sozialpolitik

Rehabilitation

Physiotherapie

Rehabilitation heißt Zukunft!

Medizinische Rehabilitation stärken

Der BDH ist Träger von Zentren für neurologische Rehabilitation, Intensiv- und Beatmungsmedizin. Der BDH setzt sich dafür ein, dass medizinische Rehabilitation ausreichend finanziert wird und den Menschen, die sie brauchen, auch zuerkannt wird.

Rehabilitation ist ein Menschenrecht, lohnt sich und muss auskömmlich finanziert werden!

Der BDH setzt sich im Einklang mit Artikel 26 der UN–Behindertenrechtskonvention für umfassende Rehabilitation auf den Gebieten der Gesundheit, der Beschäftigung, der Bildung und der Sozialdienste ein. Rehabilitation ist ein Menschenrecht und umfassend zu gewähren. Medizinische Rehabilitation ist von herausragender Bedeutung für unsere Gesellschaft und senkt die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung. Wir fordern deshalb, dass Reha-Kliniken endlich ausreichend finanziert werden und dass die überragende medizinische und volkswirtschaftliche Bedeutung von Rehabilitation gesellschaftlich breit anerkannt wird. Das gilt nicht nur für die medizinische, sondern auch für die berufliche Rehabilitation, die Teilhabe am Arbeitsleben wieder ermöglicht. Ohne die Hochleistungsmedizin der Akuthäuser würden viele Patientinnen und Patienten nicht mehr leben. Ohne adäquate Rehabilitationsmaßnahme ist das Ergebnis aber oft der Verlust der Selbstständigkeit und die Abhängigkeit von Pflege. Eine Gesellschaft, die sich zur Spitzenmedizin bekennt, muss auch „ja“ zur Rehabilitation sagen!

Einfacher Zugang zur medizinischen Rehabilitation!

Trotz des rechtlich verankerten Anspruchs auf Rehaleistungen steht anders als bei anderen Gesundheitsleistungen vor der Rehabilitation ein Antragsverfahren, das ohne aktive fachliche Unterstützung für die Versicherten kaum zu leisten ist. Den Weg in die Rehabilitation über ein Widerspruchsverfahren beschreitet kaum jemand. Rund jeder sechste Reha-Antrag wird von den Kostenträgern abgelehnt. Demgegenüber hat mehr als jeder zweite Widerspruch Erfolg. Wir fordern einen leichteren Zugang zu Rehabilitationsleistungen durch gesetzliche Stärkung der Patientenrechte und durch verstärkten Wettbewerbs der GKV untereinander.

Wegfall des Genehmigungsvorbehalt bei Rehabilitation

Zugang zu medizinischer Rehabilitation sollte für alle Indikationen ohne ressourcenintensives Antragsverfahren möglich sein. Wir fordern, dass bei der Ermittlung des Rehabilitationsbedarfes die Einschätzung der beantragenden bzw. verordnenden Ärztinnen und Ärzte maßgeblich ist.

Die Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs nach § 13 SGB IX ist für den gesamten weiteren Rehabilitationsprozess von herausragender Bedeutung. Sie ist die Grundlage für die Entscheidung über den Antrag, insbesondere hinsichtlich der Beurteilung von Gegenstand, Umfang und Ausführung der bedarfsgerechten Leistung (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). Dabei besteht ein Ungleichgewicht zwischen den ärztlichen Befundberichten aus den Krankenhäusern und von Niedergelassenen auf der einen Seite und den sozialmedizinisch beratenden Ärztinnen und Ärzten der Rehabilitationsträger auf der anderen Seite. Wir fordern deshalb einen Wegfall des Genehmigungsvorbehalts für die neurologische Rehabilitation.

Überwindung von Sektorengrenzen im Gesundheitssystem

Nicht die Krankenkassen oder die Rentenversicherung sollten Reha-Maßnahmen genehmigen, sondern die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Je größer der finanzielle Druck ist, der auf einem Kostenträger lastet, desto häufiger werden Rehaanträge zum Schaden der Erkrankten und der Solidargemeinschaft abgelehnt. Vor allem Krankenkassen haben keinen unmittelbaren monetären Anreiz, Pflege zu vermeiden, da die Pflegeleistungen aus dem Budget der Pflegeversicherungen und nicht aus der Krankenversicherung finanziert werden. Daran hat auch das Krankenhausstrukturgesetz mit der sogenannten Anschlussversorgung nach Krankenhausaufenthalt aus dem Budget der Krankenkassen nicht viel geändert. Vor allem dann, wenn bereits Pflegebedürftigkeit besteht, wird eine stationäre Rehabilitationsleistung nur selten genehmigt. Wir fordern deshalb die überfällige Überwindung von Sektorengrenzen im Gesundheitssystem.

Altersdiskriminierung bei der Rehabilitation beenden

Ältere Schlaganfallpatienten gehen nicht selten an der Rehabilitation vorbei direkt in die Pflege. Das widerspricht dem Grundsatz „Reha vor Pflege“ (§31 SGB XI). Ältere, neurologisch kranke Menschen werden häufig in die geriatrische Reha gedrängt, weil diese günstiger ist. Auch in der medizinisch-beruflichen Rehabilitation gibt es eine negative Korrelation zwischen Rehabilitationsdauer und Alter. Wir fordern unabhängig vom Alter eine fachlich einwandfreie neurorehabilitative Behandlung für Betroffene.

Das medizinische und rehabilitative System zukunftsfest machen!

Aufgrund des demographischen Wandels werden neurologische Erkrankungen in Deutschland und Europa weiter zunehmen. Durch Fortschritte in der genetischen und neurowissenschaftlichen Grundlagenforschung und eine verbesserte Intensivmedizin werden viele neurologische Erkrankungen besser behandelbar sein und immer mehr Menschen medizinische Katastrophen überleben. Oft bleiben aber schwere motorische, kognitive und emotionale Beeinträchtigungen zurück, die neurorehabilitativ behandelt werden müssen, um den Betroffenen optimale gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Das System der Neurorehabilitation ist dafür nicht ausreichend gerüstet. Wir fordern bessere Krankheitsversorgung, stärkere Verankerung von Neurorehabilitation in den Ausbildungen, eine phasenübergreifende Weiterentwicklung des Versorgungssystems mit ausreichenden Kapazitäten und eine Integration der neurologischen Rehabilitation in die langfristige regionale und vor allem auch ambulante Versorgung. Wir fordern mehr Forschung zur neurologischen Rehabilitation, auch um technologische Innovation und Digitalisierung für Betroffene nutzbar zu machen, neue Versorgungsformen zu entwickeln und die Prävention neurologischer Erkrankungen zu verbessern.

Schnittstellenprobleme abbauen, Rehakette ausbauen!

Die ambulante Versorgung nach der stationären Rehabilitation muss verbessert werden. Es gibt kaum Empfehlungen zur ambulanten rehabilitativen Weiterbehandlung und zur weiteren medizinischen Versorgung. Das gilt vor allem für Menschen, die schwerkrank aus der Frühreha entlassen werden. Wir fordern eine Etablierung ambulanter multiprofessioneller Teams für Inkontinenzmanagement, Trachealkanülenversorgung, Dysphagietherapie und andere Bereiche ambulanter Versorgung.

Rehabilitation braucht Pflegekräfte!

Wir fordern eine auskömmliche Finanzierung des Gesundheitssystems. Nur wenn die Personalkosten erstattet werden, gibt es die Möglichkeit, mehr Pflegende zu beschäftigen und die Arbeitsbedingungen fairer zu gestalten. Das wird mittelfristig dazu führen, dass Pflegeberufe wieder attraktiver werden und sich mehr junge Menschen für eine solche Ausbildung entscheiden. Gerade im Pflegebereich ist das deutsche Gesundheitswesen auf Migration angewiesen. Deutschland muss ein Einwanderungsland werden, sonst werden nicht nur unsere Systeme der sozialen Sicherung zusammenbrechen, sondern der Fachkräftemangel wird das Gesundheitswesen zunehmend in seiner Leistungsfähigkeit schwächen.

Rehabilitation muss die Würde des Menschen respektieren und reflektieren.

Die Rehabilitation schwer- und schwerstbetroffener Menschen stellt uns vor substantielle medizinethische Fragen. Wieviel (Früh-)Rehabilitation ist gewollt, sinnvoll und würdevoll? Die kritische Bewertung von Patientenverfügungen muss gerade bei schwerst betroffenen Patienten zur Selbstverständlichkeit werden und die Behandlungsentscheidungen mitbestimmen. Medizinethische Fragen gehören zur Rehabilitation. Palliativmedizinisch ist das Lebensende nach Wochen der Rehabilitation kein Versagen der Medizin. Greift der Patientenwille aufgrund der Patientenverfügung – z.B. anhaltendem Koma – gehört auch die Begleitung der letzten Lebensphase bis zum Tod zur elementaren Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Rehabilitation.

Mitglied im BDH werden!

Der BDH ist einer der ältesten deutschen Sozialverbände und hat über ein Jahrhundert deutscher Sozialpolitik mitgestaltet. Zusätzlich wirkt der BDH in vielen Gremien und Dachverbänden an der Sicherung des sozialen Leistungssystems mit und kämpft für eine gerechte Sozial- und Gesundheitspolitik! 

Der vielleicht wichtigste Grund, Mitglied im BDH zu werden: Eine gute und richtige Sache braucht Unterstützung!

Letztlich beruht der BDH auf sehr einfachen Ideen von Solidarität und Menschlichkeit und wird heute mehr gebraucht als je.

Sprechblase

Als Mitglied des BDH helfen Sie uns, für eine gerechte Sozialpolitik zu kämpfen, für soziale Gerechtigkeit und Selbsthilfe, für eine faire und unabhängige Beratung und für hochwertige Rehabilitation.